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   OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97   

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OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97 (https://dejure.org/1998,3520)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1998 - 13 W 52/97 (https://dejure.org/1998,3520)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 13 W 52/97 (https://dejure.org/1998,3520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823; BGB § 833; BGB § 847; ZPO § 114; ZPO § 286; ZPO § 287
    Bagatellverletzung durch Hundebiß und psychisch bedingte Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 823, 847; ZPO §§ 114, 286, 287
    Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei Erfolgsaussicht unterhalb sachlicher Zuständigkeit des LG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 9 O 398/96
  • OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Der Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung und Prozeßökonomie wird eher dadurch berührt, daß die Bindungswirkung einer Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren nicht auch das Hauptsacheverfahren einschließt (vgl. BGH NJW-RR 1994, 706 und NJW-RR 1992, 59 - der Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe hat sich wegen der Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung des BAG erledigt).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Der Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung und Prozeßökonomie wird eher dadurch berührt, daß die Bindungswirkung einer Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren nicht auch das Hauptsacheverfahren einschließt (vgl. BGH NJW-RR 1994, 706 und NJW-RR 1992, 59 - der Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe hat sich wegen der Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung des BAG erledigt).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Bei Unterstellung eines durch das Schockerlebnis begründeten Kausalzusammenhanges (nur für die sog. haftungsausfüllende Kausalität gelten die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO) müßten die vom Antragsteller als Folgeschaden geltend gemachten anhaltenden Miktionsstörungen eher als Ausdruck einer psychischen Fehlverarbeitung verstanden werden, die in einem derart groben, nicht mehr verständlichen Mißverhältnis zum Anlaß stünde, daß eine haftungsrechtliche Zurechnung dieses Folgeschadens nach den hierfür geltenden Grundsätzen (vgl. BGH NJW 1996, 2425; NJW 1998, 810) entweder ganz ausscheiden oder jedenfalls bei der Schadensbemessung - insbesondere des immateriellen Schadens - unter Zugrundelegung eines gewöhnlichen Laufs der Dinge stark eingeschränkt werden müßte.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Bei Unterstellung eines durch das Schockerlebnis begründeten Kausalzusammenhanges (nur für die sog. haftungsausfüllende Kausalität gelten die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO) müßten die vom Antragsteller als Folgeschaden geltend gemachten anhaltenden Miktionsstörungen eher als Ausdruck einer psychischen Fehlverarbeitung verstanden werden, die in einem derart groben, nicht mehr verständlichen Mißverhältnis zum Anlaß stünde, daß eine haftungsrechtliche Zurechnung dieses Folgeschadens nach den hierfür geltenden Grundsätzen (vgl. BGH NJW 1996, 2425; NJW 1998, 810) entweder ganz ausscheiden oder jedenfalls bei der Schadensbemessung - insbesondere des immateriellen Schadens - unter Zugrundelegung eines gewöhnlichen Laufs der Dinge stark eingeschränkt werden müßte.
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens ausnahmsweise versagt werden kann, versteht die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (z.B. BGH NJW 1992, 1043: Atembeschwerden, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen als körperliche Folgen einer Chemiegaswolke sowie leichte psychische Beeinträchtigungen, die der Betroffene als panikartige Angst vor Direkt- oder Spätschäden bezeichnet hatte; BGH NJW 1993, 2173: 1 cm lange Platzwunde an der Nasenspitze und Schürfwunde in Stirnmitte bei Sturz infolge unwillkürlicher Schreckreaktion auf plötzliche Lärmentwicklung durch Tiefflieger).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens ausnahmsweise versagt werden kann, versteht die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (z.B. BGH NJW 1992, 1043: Atembeschwerden, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen als körperliche Folgen einer Chemiegaswolke sowie leichte psychische Beeinträchtigungen, die der Betroffene als panikartige Angst vor Direkt- oder Spätschäden bezeichnet hatte; BGH NJW 1993, 2173: 1 cm lange Platzwunde an der Nasenspitze und Schürfwunde in Stirnmitte bei Sturz infolge unwillkürlicher Schreckreaktion auf plötzliche Lärmentwicklung durch Tiefflieger).
  • LG Memmingen, 20.04.1994 - 1 S 2081/93

    Hundebiss - Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Selbst für schwere Bißverletzungen, bei denen entstellende Narben zurückbleiben und die - oft jugendlichen - Verletzten seelisch stark beeinträchtigt sind, werden gewöhnlich nur weit geringere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt als sie sich der Antragsteller hier vorstellt (z.B. LG Memmingen, NJW-RR 1994, 1435: 1.500,00 DM bei zwei bis zu 2 cm tiefen Bißwunden mit deutlich sichtbaren, je einige Quadratzentimeter großen Narben; LG Wiesbaden, NJW-RR 1991, 148: 4.000,00 DM bei einem Hundebiß ins Gesicht eines siebenjährigen Mädchens, das hierdurch einen Schock erlitten hat und bei dem eine 2 cm lange auffällige Narbe zwischen Nase und Oberlippe zurückblieb).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 24 W 41/94

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 1298 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung (Beschluß vom 21.6.1996 - 13 W 28/96 - unveröffentlicht) darf das Landgericht keine Prozeßkostenhilfe für eine Klage bewilligen, wenn deren Erfolgsaussichten unterhalb der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts liegen (OLG Köln, NJW 1960, 1623; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, VersR 1996, 774; OLG Köln, OLGR 1996, 176; Hohloch, JuS 1995, 936; Baumbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 114 Rdnr. 105 Stichwort "Zuständigkeit"; differenzierend Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 23; a.M. OLG Dresden, NJW-RR 1995, 382 = VersR 1995, 235, KG, KG-Report Berlin 1996, 192; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 117 Rdnr. 10; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe, 5. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 15).
  • LG Wiesbaden, 01.12.1988 - 7 O 407/87

    Schadensersatz aufgrund einer durch einen Hundebiss erlittenen Verletzung;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Selbst für schwere Bißverletzungen, bei denen entstellende Narben zurückbleiben und die - oft jugendlichen - Verletzten seelisch stark beeinträchtigt sind, werden gewöhnlich nur weit geringere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt als sie sich der Antragsteller hier vorstellt (z.B. LG Memmingen, NJW-RR 1994, 1435: 1.500,00 DM bei zwei bis zu 2 cm tiefen Bißwunden mit deutlich sichtbaren, je einige Quadratzentimeter großen Narben; LG Wiesbaden, NJW-RR 1991, 148: 4.000,00 DM bei einem Hundebiß ins Gesicht eines siebenjährigen Mädchens, das hierdurch einen Schock erlitten hat und bei dem eine 2 cm lange auffällige Narbe zwischen Nase und Oberlippe zurückblieb).
  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
    Nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung (Beschluß vom 21.6.1996 - 13 W 28/96 - unveröffentlicht) darf das Landgericht keine Prozeßkostenhilfe für eine Klage bewilligen, wenn deren Erfolgsaussichten unterhalb der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts liegen (OLG Köln, NJW 1960, 1623; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, VersR 1996, 774; OLG Köln, OLGR 1996, 176; Hohloch, JuS 1995, 936; Baumbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 114 Rdnr. 105 Stichwort "Zuständigkeit"; differenzierend Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 23; a.M. OLG Dresden, NJW-RR 1995, 382 = VersR 1995, 235, KG, KG-Report Berlin 1996, 192; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 117 Rdnr. 10; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe, 5. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht;

  • OLG Hamm, 13.05.1987 - 3 U 77/86

    60000 DM Schmerzensgeld; 400 DM Schmerzensgeldrente; Grob fehlerhafte ärztliche

  • OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 11 S 566/90
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Sie wird auch überwiegend bejaht (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2001, 769; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, MDR 1995, 1065 f.; OLG Köln, aaO und VersR 1999, 115, 117; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 62. Aufl., § 114 Rn. 105; Stein/Jonas/Bork, aaO, § 117 Rn. 8 - unklar Rn. 10; Thomas/Putzo/Reichold, 25. Aufl., § 114 Rn. 3; Zöller/Philippi, aaO, Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    (Vergleiche zur eingeschränkten Prüfung der Höhe eines geltend gemachten Schmerzensgeldes bei der Prozesskostenhilfeprüfung auch Motzer in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Auflage 2008, § 114 ZPO Rn. 66; OLG Köln - 27. Senat - VersR 1989, 519 ; OLG Köln - 11. Senat - OLGR 1996, 176; OLG Köln - 13. Senat - Beschluss vom 06.05.1998 - 13 W 52/97 -, Rn. 8, zitiert nach Juris; OLG Celle, OLGR 2001, 162; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 8, zitiert nach Juris; OLG Köln - 5. Senat - Beschluss vom 05.09.2008 - 5 W 44/08 -, Rn. 3, zitiert nach Juris.).
  • OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04

    Zum Umfang der unentgeltlichen Leitsungserbringung bei gemischter Schenkung;

    Der Senat ist mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass das bei einem Landgericht eingereichte Prozesskostenhilfegesuch, ohne dass bereits eine Klage erhoben ist, insgesamt zurückzuweisen ist, wenn der erfolgversprechende Teil der beabsichtigten Klage unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts bleibt (vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2001, 769 sowie OLG Köln [13. Zivilsenat], OLGR 1998, 389 jeweils mit w.Nw.; vgl. aus der Literatur nur Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 114 Rdn. 22 a f. m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2001 - 1 W 7/01

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs bei lediglich teilweiser

    Nach überwiegender, auch vom Senat geteilter Auffassung ist das bei einem Landgericht eingereichte Prozeßkostenhilfegesuch, sofern Klage noch nicht erhoben ist, insgesamt zurückzuweisen, wenn der erfolgversprechende Teil der beabsichtigten Klage unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts bleibt (s. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1995, S. 575; OLG Hamm, MDR 1995, S: 1065 f.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1995, S. 899; OLG Köln, VersR 1999, S. 115, 117 m.w.Nw.; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 114 Rdn 23; Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 114 Rdn. 105 "Zuständigkeit"; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 114 Rdn. 2; offengelassen bei OLG München, MDR 1998, S. 922; a.A. OLG Dresden. MDR 1995, S. 202.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 116/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3000
OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 116/97 (https://dejure.org/1998,3000)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.1998 - 19 U 116/97 (https://dejure.org/1998,3000)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 1998 - 19 U 116/97 (https://dejure.org/1998,3000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 254
    Verantwortlichkeit Sonderfachmann Richtigkeit Gutachten

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung für Sonderfachleute zur Beschaffung von notwendigen Informationen für ihr Gutachten in eigener Verantwortung; Mitverschulden eines Geschädigten wegen eines von einem Fachmann erstellten unrichtigen Gutachtens

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254
    Alleinige Verantwortlichkeit des Sonderfachmannes für Richtigkeit des Gutachtens

  • rechtsportal.de

    BGB § 254
    Alleinige Verantwortlichkeit des Sonderfachmannes für Richtigkeit der Gutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Grundwasserschaden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Sonderfachmann ist für die Richtigkeit seines Gutachtens allein verantwortlich! (IBR 1998, 490)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1320
  • VersR 1999, 115
  • BauR 1998, 1276
  • BauR 1998, 411 (Ls.)
  • BauR 1998, 812
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 116/97
    Diese Lastenverteilung hat der Bundesgerichtshof erst jüngst in einem Urteil vom 18.12.1997 (IX ZR 153/96) bestätigt.
  • OLG Köln, 13.03.1992 - 19 U 111/91

    Haftungsausgleich zwischen Architekt und Bodengutachter bei unzutreffendem

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 116/97
    Zu dieser Lastenverteilung hat der Senat in seinem Urteil vom 20.01.1993 - 19 U 111/91 - (VersR 1993, 101 = BauR 1992, 804 = NJW-RR 1992, 1500 = DRsp-ROM Nr. 1993/4107 [auszugsweise]) u.a. ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit

    Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass ihre Auftraggeber, die sie gerade wegen ihrer eigenen Bedenken zugezogen haben, von sich aus auf alle wesentlichen Punkte hinweisen werden (vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1998, 1320).
  • OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19

    Darlegungs- und Beweislast des Sachverständigen für mündliche Aufklärung bei

    Ebenso wenig kann grundsätzlich dem Geschädigten ein Mitverschulden angerechnet werden, weil er eine Gefahr, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können (BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02, juris Rn. 30; OLG Köln, Urteil vom 06.03.1998 - 19 U 116/97, juris Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 12 U 62/07

    Sachverständigenhaftung: Mangelhafte Erstellung eines Bodengutachtens wegen

    Er darf sich nicht darauf verlassen, dass der Auftraggeber ihn von sich aus auf alle wesentlichen Punkte hinweist (vgl. OLG Köln BauR 1998, 812 ff).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 23 U 74/01

    Haftung des Bodengutachters für Schäden infolge Giebelabsackung eines

    Es war somit allein ihre Aufgabe, sich die für ihr Gutachten notwendigen Informationen zu beschaffen; sie konnten sich nicht darauf verlassen, von ihrer Auftraggeberin auf alle von ihnen zu berücksichtigenden Punkte hingewiesen zu werden (BGH NJW-RR 1998, 1320, 1321).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2002 - 24 U 162/00

    Gründungswahl d. Baugrundgutachters: Haftet Statiker?

    Eine Haftung des Architekten besteht in diesem Umfange nicht (OLG Köln, NJW-RR 1998, 1320; LG Kaiserslautern, Baurecht 1998, 824).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 9 U 60/99

    Architektenleistung im Hinblick auf Sonneschutzisolierung

    Er muss deren fachspezifische Entscheidungen nicht überprüfen, sich die hierzu erforderlichen Kenntnisse verschaffen oder den Bauherrn auf deren Fehler aufmerksam machen, denn es ist gerade Sinn der Einschaltung der Sonderfachleute, dass sich der Bauherr deren spezielle Fachkenntnisse und Erfahrungen nutzbar machen wollte (OLG Köln NJW-RR 94, 1110 und OLGR 98, 227).
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